Infothek · FAQ

Häufige Fragen zum Muster-Widerrufsformular

Antworten rund um die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL).

Muss ich meinen Kunden das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen?

Ja! Der Gesetzgeber will dem Verbraucher den Widerruf noch leichter machen und hat deshalb einen Mustertext entworfen, der nur ausgefüllt und an den Verkäufer zurückgesendet werden muss, um den Vertrag wirksam zu widerrufen. Dieses muss vom Unternehmer an seinen Kunden übermittelt werden.

Muss das Muster wörtlich übernommen werden?

Ja! Das Muster muss so an den Verbraucher übermittelt werden, wie es der Gesetzgeber vorformuliert hat. Änderungen führen dazu, dass die Pflicht zur Übermittlung nicht erfüllt ist. Das kann Abmahnungen zur Folge haben.

Aber: Der Unternehmer muss bereits die Angaben zu seiner Person, also Name, Anschrift und ggf. Faxnummer und E-Mail-Adresse, eingefügt haben, bevor er das Muster-Widerrufsformular an den Kunden versendet.

Kunden von Protected Shops wird das Muster-Widerrufsformular bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Sie müssen also keine weiteren Änderungen vornehmen.

Wie muss das Muster-Widerrufsformular an den Verbraucher übermittelt werden?

Das Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher auf einem „dauerhaften Datenträger“ übermittelt werden. Es kann also entweder in der Bestellbestätigungs-E-Mail enthalten sein oder in Papierform dem Paket beigelegt werden.

Es muss allerdings auch bereits vor der Bestellung zur Verfügung gestellt werden. Dazu kann es zusammen mit der Widerrufsbelehrung auf der Web-Seite eingefügt werden. Ein Hyperlink auf die entsprechende Inhaltsseite sollte dann als „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular“ bezeichnet werden.

Muss der Verbraucher das Muster-Widerrufsformular für den Widerruf nutzen?

Nein! Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, das Muster-Widerrufsformular für seinen Widerruf zu verwenden. Er kann auch einen eigenen Text formulieren, den Verkäufer anrufen oder das Web-Formular nutzen, wenn ein solches zur Verfügung steht. Was nicht mehr ausreichen wird, ist die kommentarlose Rücksendung der Ware.

Stellt Protected Shops auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung?

Ja! Unsere Kunden erhalten von uns auch das Muster-Widerrufsformular. Dieses wird hinter der Widerrufsbelehrung angehängt. Es handelt sich um ein einziges Dokument („Neue Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular zu verwenden ab dem 13.6.2014“), das im Kundenportal bei uns heruntergeladen werden kann und auf der Shop-Seite einzubinden ist.

Muss das Web-Formular ebenfalls dem gesetzlichen Muster entsprechen?

Nein! Das Web-Formular können Händler selbst formulieren und auf ihrer Shop-Seite einbinden. Alternativ dürfen sie aber auch das gesetzliche Muster verwenden. Das ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Gerade in diesem Bereich kommt es bei Shop-Betreibern immer wieder zu Missverständnissen. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular ist vom Web-Formular streng zu unterscheiden. Während das Muster-Widerrufsformular zwingend und unverändert in der oben beschriebenen Form den Kunden zur Verfügung gestellt werden muss, ist die Einfügung eines Web-Formulars auf der Shop-Seite keine Pflicht. Der Unternehmer hat lediglich die Möglichkeit, seinen Kunden auch einen „Online-Widerruf“ anzubieten, der ohne E-Mail oder Brief über das Web-Formular erfolgt. Dieses „Web-Formular“ kann der Händler auch selbst entwerfen, muss also dafür nicht das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden. Für den notwendigen Inhalt kann er sich daran aber orientieren.

Muss ich ein Web-Formular auf meiner Shop-Seite zur Verfügung stellen?

Nein! Sie sind nicht verpflichtet, ein solches Web-Formular Ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen es aber.

Muss das Muster-Widerrufsformular auch übermittelt werden, wenn ein Web-Formular zur Verfügung steht?

Ja! Die Pflicht der Übermittlung des Muster-Widerrufsformulars wird durch die Bereitstellung eines Web-Formulars nicht erfüllt. Bietet der Unternehmer seinen Kunden an, den Widerruf online zu übermitteln, ist er dennoch gezwungen, das Muster-Widerrufsformular an die Kunden zu übermitteln.

Wann treten die Gesetzesänderungen in Kraft?

Die Gesetzesänderungen treten am 13.6.2014 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist. Das heißt, Händler müssen ihre Shop-Seite um 0:00 Uhr umgestellt haben.

Kunden von Protected Shops können die neuen Texte aber bereits seit einigen Wochen erstellen lassen und müssen sie am Stichtag nur noch in ihrem Shop einbinden.