Auskunftsanspruch

Betroffene haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Auskunft darüber zu verlangen, ob und zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten gespeichert wurden. Weiterhin muss die geplante Dauer der Speicherung, die Kategorie der Daten sowie der Empfänger oder die Kategorie der Daten des Empfängers auf Anfrage des Betroffenen mitgeteilt werden.

2017-12-20T12:50:41+02:0020. Dezember 2017|

Auftragsverarbeiter

Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Welchen Rechten und Pflichten der Auftragsverarbeiter unterliegt, ist in Art. 28 DS-GVO geregelt. Der Auftragsverarbeiter darf jedoch bezüglich der Datenverarbeitung nur ausführendes Organ sein. Verarbeitet er ihm übertragene Daten auch ohne Anweisung selbst, so ist er selbst Verantwortlicher. Beispiele: Externe Buchhaltung, Cloud-Onlineshops, Webanalyseanbieter

2017-12-20T12:50:14+02:0020. Dezember 2017|

Aufsichtsbehörden

Jeder Mitgliedsstaat muss über eine oder mehrere Aufsichtsbehörden verfügen, die die Anwendung der DS-GVO und die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwacht. In Deutschland verfügt jedes Bundesland über eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

2017-12-20T12:49:13+02:0020. Dezember 2017|
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