Recht auf Widerspruch
Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken (z.B. Newsletter-Versand) jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch ist genauso wie die Einwilligung zu gestalten.
Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken (z.B. Newsletter-Versand) jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch ist genauso wie die Einwilligung zu gestalten.
Betroffene haben das Recht, vom Verantwortlichen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft, Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt. Der Verantwortliche ist dann verpflichtet, diese Daten ohne unangemessene Verzögerung in seinem System zu löschen.
Betroffene haben das Recht, die Daten die sie dem Unternehmen bereitgestellt haben, in einem gängigen Format für ihre persönlichen Zwecke zu erhalten. Zudem haben sie das Recht, dass ihre Daten unverändert von dem ursprünglichen Unternehmen an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden.
Betroffene haben das Recht vom Unternehmen zu fordern, dass ihre gespeicherten personenbezogenen Daten korrigiert werden.
Unter Pseudonomisierung versteht man die Verwendung von personenbezogenen Daten in einer Weise, dass diese ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.
bedeutet, dass Unternehmen schon bei der Entwicklung und Konzeption ihrer (internen) Prozesse und Produkte (z. B. einer Software) dem Datenschutz und der DS-GVO Rechnung tragen müssen.
bedeutet, dass Produkte standardmäßig datenschutzfreundlich einzustellen sind (z. B. datenschutzfreundliche Voreinstellung eines Internet-Browsers). Neben dieser Anforderung gilt auch das Prinzip von Datenvermeidung und-sparsamkeit.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann (z.B. E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Vor- und Nachname).
Ist ein Unternehmen in mehreren EU-Ländern tätig, ist nur die Aufsichtsbehörde am Sitz der Hauptniederlassung für datenschutzrechtliche Angelegenheiten zuständig. Betroffene können sich mit Beschwerden aber weiterhin an die Datenschutzaufsichtsbehörde am Wohnsitz wenden. Sobald mehrere Mitgliedsstaaten betroffen sind, werden deren Datenschutzaufsichtsbehörden miteinbezogen.
Das Marktortprinzip besagt, dass nicht nur Unternehmen innerhalb der EU, auch außereuropäische Unternehmen zur Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet sind, wenn sie in Mitgliedsstaaten der EU ihre Dienstleistungen anbieten.