Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Hier eine Übersicht über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: 6 Jahre: Angebote sofern zu Auftrag geführt haben Bestell- und Auftragsunterlagen Darlehensunterlagen (Nach Vertragsablauf) Lieferscheine Dauerauftragsunterlagen (sofern nicht Buchungsgrundlage, nach Vertragsablauf) Geschäftsbriefe (Ausgenommen Gutschriften & Rechnungen) Sich auf konkrete Geschäfte bezogene Korrespondenz Auch E-Mails Handelsbriefe(Ausgenommen Gutschriften & Rechnungen) Mahnungen & Mahnbescheide Überstundenlisten Vermögenswirksame Leistungen (soweit nicht Buchungsbelege) Verträge(Sofern nicht Buchungsbelege) Frachtbriefe Fahrtenbücher Arbeitszeitenlisten 10 Jahre: Bestell- und Auftragsunterlagen Buchungsbelege Aktenvermerke Abrechnungsunterlagen Belege für die Offene Posten Buchhaltung Beitragsabrechnung zu Sozialversicherungsträgern Kreditunterlagen nach Ablauf von Kreditvertrag Lieferscheine Lohnbelege Telefonkostennachweise Zollbelege Arbeitsanweisungen für elektronische Buchführung Rechnungen(Ausgangs- wie Eingangs) Bankbelege Doppel von Rechnungen Gehaltlisten Geschäftsberichte Gutschriften Handelsbücher Kassenberichte / -bücher Kontenpläne & Kontenplanänderungen Kontoauszüge Lohnlisten Quittungen Reisekostenabrechnung Steuerunterlagen- und -erklärungen Überweisungsbelege Verkaufsbücher Debitorenliste(sofern Bilanzunterlagen) Fahrkostenerstattungsunterlagen Nachnahmebelege Verbindlichkeiten Prozessakten Besondere Verjährungsfristen: Personalakten Bis zur Verjährung von Ansprüchen des Arbeitsnehmer Im Normalfall 3 Jahre ab Fälligkeit des Anspruchs und Kenntnis des Gläubigers Entgeltunterlagen, Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie für Bescheinigungen für den Arbeitnehmer Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs Eintragungen zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutzgesetz 2 Jahre nach letzter Eintragung Unterlagen der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern für Beitragsrechnung relevant 5 Jahre