Endpreisangabe

Die Endpreisangabe ist für die Auszeichnung der angebotenen Waren im Online-Shop wichtig. Denn die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet den Shop-Betreiber, seine Waren entsprechend zu kennzeichnen. Das gilt auch für Werbeanzeigen innerhalb derer Preisangaben gemacht werden. Auch dort muss der Endpreis ausgewiesen werden. Unter Endpreis ist das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt zu verstehen, also der Warenpreis zuzüglich sämtlicher weiteren Kostenbestandteile, wie Liefergebühren, Steuern, etc. Dieser muss genau bezeichnet werden, „ca.-Angaben“ sind also unzulässig. Daneben muss der Endpreis dem Angebot eindeutig zuzuordnen sein, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Wie genau das auf der Shop-Seite gewährleistet werden kann, kann im WhitePaper zur „Preisangabenverordnung“ nachgelesen werden.

2017-12-20T12:26:41+02:0010. Mai 2017|

Datenschutz

Heute wird in der Öffentlichkeit viel über den Datenschutz und die Datensicherheit diskutiert. Es vergeht beinahe kein Tag, an dem man in den Medien nichts über das Datenschutzgesetz, Datenschutzerklärungen oder auch Datenschutz im Internet hört. Durch die öffentlichen Diskussionen sind viele Verbraucher verunsichert und sie werden bei ihren Käufen im Internet immer zurückhaltender. Gerade wenn es um den Datenschutz im Internet geht, haben die Leute verständlicher Weise Angst, dass ihre Daten in die falschen Hände gelangen könnten. Hier kommen wir ins Spiel. Gerade weil Datenschutz und Datensicherheit so ein heikles Thema ist, sind viele Händler, die über Online-Shops Waren anbieten, erleichtert, wenn sie Hilfe in Fragen rund um das Datenschutzgesetz bekommen.Protected Shops bietet Ihnen nicht nur ein Muster für die Datenschutzerklärung, sondern weitaus mehr. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs erstellt unser Rechtstextkonfigurator für Sie die Datenschutzerklärung, die zu Ihrem Online-Shop am besten passt. So können Sie Ihren Kunden ein sicheres Gefühl geben, wenn es um ihre persönlichen Daten geht.Jetzt Datenschutzerklärung online erstellen

2017-12-20T12:26:31+02:0010. Mai 2017|

Fernabsatzrecht

Im Fernabsatzrecht ist geregelt, in welcher Form der Verkäufer den Käufer über seine Rechte aufklären muss. Das Fernabsatzrecht findet bei allen Telefon- und Internetverkäufen Anwendung. Durch das Fernabsatzrecht soll der Verbraucherschutz sichergestellt werden, insbesondere durch die dem Unternehmer obliegenden Informationspflichten und durch ein dem Verbraucher obliegendem Lösungsrecht.Kauft also ein Kunde in Ihrem Online-Shop ein, muss er über viele Sachen aufgeklärt werden.Hierzu zählt unter anderem das Widerrufsrecht. Der Kunde muss darüber informiert werden, innerhalb welcher Frist er seinen Kauf widerrufen kann. Zudem müssen Angaben zu den Versandkosten gemacht werden. Hier ist nicht nur ein kurzer Hinweis auf die Versandkosten ausreichend, sondern jeder Betrag, der erhoben wird, muss einzeln aufgeführt sein. Gleiches gilt für die Rücksendekosten. Zudem muss der Onlinehändler Angaben zum Wertersatz machen. Er muss den Käufer bei Vertragsabschluss auf seine Wertersatzplicht hinweisen, den er zu leisten hat, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.Bei all diesen Informationen rund um das Widerrufsrecht, die Versandkosten und die Rücksendekosten kann schon mal schnell etwas vergessen werden. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen die passenden Rechtstexte, in denen das Fernabsatzrecht volle Berücksichtigung findet, zusammen.

2017-12-20T12:26:40+02:0010. Mai 2017|

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung oder auch Datenschutzerklärungspflicht, was ist das eigentlich? Benötige ich für meinen Online-Shop wirklich eine Datenschutzerklärung? Wie komme ich an ein Muster für eine Datenschutzerklärung? Das sind Fragen, die uns schon häufig gestellt wurden. In Deutschland besteht eine Datenschutzerklärungspflicht. In einer Datenschutzerklärung müssen sich Onlinehändler dazu verpflichten, mit den Daten Ihrer Kunden sorgsam umzugehen und diese nicht in fremde Hände zu geben. Für die meisten Händler ist dies selbstverständlich, doch damit der Kunde sich auch sicher fühlt und alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, muss eine Datenschutzerklärung im Online-Shop hinterlegt werden. Auf die Frage, wie Sie an ein Muster der Datenschutzerklärung kommen, können wir Ihnen die Antwort liefern. Einfach und schnell stellen wir Ihnen ihre Datenschutzerklärung zum Download bereit. Buchen Sie Ihr Schutzpaket bei uns, füllen Sie den Fragenkatalog aus und kurze Zeit später steht Ihnen die Datenschutzerklärung zum Download für Ihren Online-Shop zur Verfügung. Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

2017-12-20T12:26:37+02:0010. Mai 2017|

Differenzbesteuerung

Möglichkeit der verminderten Steuer beim Handel mit Gebrauchtgegenständen ("Differenzbesteuerung") Inhaltsübersicht: I) Relevanz für den Online-HändlerII) Gestaltung auf der Shop-SeiteIII) Rechtliche Begutachtung1) Voraussetzungena) Wiederverkäuferb) Gebrauchtgegenständec) Ausnahmend) Kunstgegenstände2) Wirkung3) FolgenIV) Fazit   I) Relevanz für den Online-Händler § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt eine besondere Form der Besteuerung in Abweichung zur Regelbesteuerung. Statt auf die Ware selbst ist die Umsatzsteuer lediglich auf die Gewinnmarge des Händlers zu erheben. Die Gewinnmarge ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, weshalb diese Art der Besteuerung auch als „Differenzbesteuerung“ bezeichnet wird. Hintergrund ist dabei zum einen die Vermeidung von Doppelbesteuerung, zum anderen der Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für gewerbliche Gebrauchtwarenhändler gegenüber privaten Verkäufern. II) Gestaltung der Shop-Seite Macht der Online-Händler von der Möglichkeit der Differenzbesteuerung Gebrauch, muss er bei der Rechnungslegung und der Buchhaltung bestimmte Formerfordernisse beachten. Für die Gestaltung der Shop-Seite ergeben sich daneben aber keine Besonderheiten. Vor allem muss der Händler trotz der Anwendung der Sonderregel seine Preise mit dem Hinweis versehen, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Denn obwohl sie beim Wiederverkauf nicht mehr auf die Ware selbst erhoben wird, fällt sie dennoch an, nämlich auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis. Ein Weglassen des Hinweises stellt dann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)dar. Ein [...]

2017-12-20T12:26:38+02:0010. Mai 2017|

Digitale Inhalte

Digitale Inhalte sind nach der seit dem 13.6.2014 geltenden gesetzlichen Definition „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Ob sich diese auf einem Datenträger, beispielsweise einer CD, DVD oder einem USB-Stick befinden oder „unkörperlich“ geliefert werden, etwa via Download oder Streaming, sollte für die Einordnung unter den Begriff unerheblich sein. Seit der Rechtsänderung durch die Verbraucherrechte-Richtlichtlinie am 13.6.2014 gelten für den Verkauf digitaler Inhalte besondere Regelungen. Unabhängig von der Vertriebsform müssen Händler ihren Kunden neben den allgemeinen Pflichtangaben noch weitere Informationen zur Verfügung stellen. Werden die Daten „unverkörpert“ geliefert, entfällt ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

2017-12-20T12:26:39+02:0010. Mai 2017|

Bewertung abgeben

Auf vielen großen Online-Shopping-Portalen können Käufer nach einem Kauf eine Bewertung abgeben. Die Bewertung erfolgt mittels Symbolen wie z.B. Sonnen, Sternen oder Pluszeichen. Durch die Veranschaulichung einer solchen Bewertung in Form einer Grafik, steigert man als Onlinehändler die Attraktivität seines Shops gewaltig. Wenn Kunden sich über den Kauf in einem Online-Portal informieren möchten, ist es für sie wichtig zu sehen, wie zufrieden vorherige Käufer mit Ihrem Einkauf waren. Zwar kann man eine Bewertung auch allein über den Freitext vornehmen, jedoch ist es für den Kunden bei der Bewertung mit Symbolen wesentlich einfacher, auf einen Blick alle für ihn wichtigen Informationen einzusehen. Sobald der Kunde aufgrund positiver Bewertungen des Online-Shops ein Sicherheitsgefühl bekommen hat, wird er wesentlich schneller den gewünschten Artikel in den Warenkorb legen. Das ist auch der Grund dafür, warum wir von Protected Shops unseren Kunden empfehlen, ein solches Bewertungssystem in Ihren Online-Shop einzubinden. Denn zwei von drei aller Online-Kunden treffen Ihre Kaufentscheidung aufgrund von Kundenbewertungen (Quelle: nielsen.com vom 24.07.2009).

2017-12-20T12:26:36+02:0010. Mai 2017|

E-Commerce

Der Begriff E-Commerce kommt aus dem Englischen und steht für electronic commerce (deutsch: elektronischer Geschäftsverkehr). Unter diesen Begriff fallen auch der elektronische Handel und damit Online-Shops und Online-Plattformen, auf denen Onlinehändler ihre Waren zum Kauf anbieten. Im Bereich des E-Commerce haben Online-Händler die unterschiedlichsten Gesetzesvorgaben zu beachten. Diese Regelungen wurden durch Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt) in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr finden sich nunmehr im Telemediengesetz (TMG). Darin ist z.B. die Impressumspflicht geregelt. Nach dieser Regelung muss sich auf Ihrer Webseite ein für jedermann leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares "Impressum" befinden, sobald Sie im Internet Waren zum Verkauf anbieten oder auf einer Website für solche werben. Allerdings ist es nicht immer leicht für einen Online-Shop-Betreiber, sein Impressum rechtssicher zu gestalten. Aufgrund der für den Laien schwer verständlichen Rechtssprache ist es häufig schwierig, bei der Erstellung eines Impressums alle Gesetzesvorgaben zu beachten. Deshalb bieten wir von Protected Shops einen kostenfreien Impressum Assistenten auf unserer Homepage an. Mit Hilfe des Impressum Assistenten können sie sich ein Bild darüber verschaffen, wie ein rechtssicheres [...]

2017-12-20T12:26:46+02:0010. Mai 2017|

Bewertungssystem

Da beim Onlinehandel kein persönlicher Kontakt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer entsteht, müssen Onlinehändler auf einem anderen Weg versuchen, das Vertrauen Ihrer Kunden zu erlangen. Viele Endverbraucher befürchten immer noch beim Onlinekauf ein hohes Risiko einzugehen. Sie haben oftmals Angst, dass die Ware zu spät oder gar nicht geliefert wird. Dazu kommen natürlich auch noch Unsicherheiten und mangelnde Erfahrung bei Onlinekäufen. Hier kann ein sogenanntes Bewertungssystem für Online-Shops eine gute Lösung bieten. Den Käufern wird ermöglicht, in einem Bewertungssystem alle Details über einen Kauf bzw. Verkauf zu erfassen. Von der eigentlichen Bestellung, über die Korrespondenz mit dem Verkäufer, den Zahlungsbedingungen bis hin zur Lieferung können die Kunden jeden einzelnen Schritt aufführen und beurteilen. Je mehr positive Bewertungen ein Online-Shop erhält, desto schneller fällen die Kunden ihre Kaufentscheidung, da ihre vorherigen Bedenken schneller ausgeräumt werden. Sie fühlen sich durch die positiven Berichte sicherer beim Kauf. Diese Sicherheit ermöglicht es dem Verkäufer seinen Umsatz enorm zu steigern. Laut einer Studie des EEC Handel vom 19.01.2010, die mit Unterstützung der Postbank P.O.S. Transact GmbH durchgeführt wurde, steigt die Kaufwahrscheinlichkeit durchschnittlich um 39 Prozent, wenn in einem Online-Shop positive Kundenbewertungen integriert werden. (http://www.ecc-handel.de/positive_kundenbewertungen_in_online-shops.php)

2017-12-20T12:26:35+02:0010. Mai 2017|

E-Commerce-Richtlinie

Die genaue Bezeichnung der E-Commerce-Richtlinie lautet Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“). Sie wurde zur Sicherstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Aufgrund der E-Commerce Richtlinie sind eine Vielzahl deutscher Gesetze geändert und erlassen worden. Einige der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie finden sich im heute geltenden Telemediengesetz (TMG) wieder. Da unter den Begriff der Telemedien auch Onlineshops, Webportale, Online-Auktionshäuser, etc. fallen, sind die Regelungen des TMG von den Betreibern zu beachten. Onlineshop-Betreiber müssen nach dem Telemediengesetz bestimmte Informationspflichten erfüllen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, setzen Sie sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Die für Onlineshop-Betreiber relevanten Regelungen des TMG finden in den Rechtstexten von Protected Shops vollste Berücksichtigung. Als Kunde von Protected Shops können Sie sicher sein, dass Ihre Rechtstexte den gesetzlichen Vorgaben genügen und Sie vor Abmahnungen wegen unzureichender Rechtstexte geschützt sind. Erwerben Sie noch heute ein Schutzpaket von Protected Shops und machen Sie Ihr Online-Business abmahnsicher.

2017-12-20T12:26:45+02:0010. Mai 2017|
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