Häufige Fragen zu Rechtstexten für gewerbliche Verkäufer auf Kleinanzeigen

Muss ich als gewerblicher Verkäufer auf Kleinanzeigen ein Impressum haben? Ja, unbedingt. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) ist jeder gewerbliche Anbieter auf Telemedien-Diensten (dazu gehört auch Kleinanzeigen) verpflichtet, ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bereitzuhalten. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein klassischer Abmahngrund. Benötige ich auf Kleinanzeigen eine Datenschutzerklärung? Ja, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten (was bei jeder Kontaktaufnahme oder jedem Verkauf der Fall ist), müssen Sie eine Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorhalten. Diese muss transparent über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Wann brauche ich eine Widerrufsbelehrung auf Kleinanzeigen? Eine Widerrufsbelehrung benötigen Sie immer dann, wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher über Kleinanzeigen verkaufen. Hierbei handelt es sich in der Regel um sogenannte Fernabsatzverträge, bei denen dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht. Sind AGB für den Verkauf auf Kleinanzeigen Pflicht? Nein, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, AGB zu verwenden, da sie die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihren Käufern klar regeln. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die nicht immer in Ihrem [...]